Im Krankheitsfall

Wiederzulassung_in_Gemeinschaftseinrichtungen_04-2019 Wiederzulassung_in_Gemeinschaftseinrichtungen_04-2019

Sollte Ihr Kind krank sein oder sich schon unwohl fühlen und Sie es lieber zu Hause behalten, ist es zwingend notwendig, dass Sie die Schule noch vor Unterrichtsbeginn (bis 8:05 Uhr) telefonisch darüber informieren.
Tel.: 0 24 21 / 99 84 40

Manche Krankheiten müssen zum Schutze der Allgemeinheit namentlich dem Arzt und der Schule mitgeteilt werden: Meldepflichtige Krankheiten. 

Ihr Kind muss 24 Stunden frei von Fieber und 48h frei von Durchfall und Erbrechen sein.
(Wenn es z. B. wegen Erbrechen von der Schule abgeholt wurde, darf es am nächsten Tag auch noch nicht zur Schule kommen.)

Sobald Ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Entschuldigung für unsere Unterlagen (bevorzugt den Vordruck im Hausaufgabenheft).
In besonderen Fällen kann die Klassen- oder Schulleitung ein ärztliches Attest verlangen.

Bei Krankheit direkt vor  und nach den Ferien, an Brückentagen und vor oder nach langen Wochenenden, brauchen wir schon ab dem ersten Tag ein Attest.
Die Kosten für ein Attest tragen die Erziehungsberechtigten.

Bitte teilen Sie der Schule auch sofort mit, wenn sich Ihre Telefonnummer ändert, so dass wir Sie unverzüglich erreichen können, sollte ihr Kind in der Schule erkranken.