Corona-News

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 15.06.20 sollen ja wieder alle gleichzeitig zur Schule kommen. Wir arbeiten an einem Plan, wie wir das unter den gegeben Umständen umsetzen können. Sobald wir fertig sind, wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihnen und Euch einen Stundenplan zukommen lassen. Die OGS wird auch planen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen müssen.

Neu: Elternbrief zum Stundenplan: Schulöffnung Nikolaus-Schule

Ab dem 15.06.20 wird es keine Notbetreuung mehr geben. 

Umgang mit Risikopatienten 
(Auszug aus Schulmail 23 vom 05.06.20):

„Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon – die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte – die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.“

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Hinweis zur Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Polifka befindet sich wie gewohnt im Dienst und ist sowohl telefonisch als auch per Mail in der Regel von
08:00 bis 16:30 Uhr
zu erreichen.
Handy: 0151-62820932,
E-Mail: d.polifka@dueren.de

 

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 15.06.20 sollen ja wieder alle gleichzeitig zur Schule kommen. Wir arbeiten an einem Plan, wie wir das unter den gegeben Umständen umsetzen können. Sobald wir fertig sind, wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihnen und Euch einen Stundenplan zukommen lassen. Die OGS wird auch planen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen müssen.

Ab dem 15.06.20 wird es keine Notbetreuung mehr geben. 

Umgang mit Risikopatienten 
(Auszug aus Schulmail 23 vom 05.06.20):

„Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. Es gelten – wie bisher schon – die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte – die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vorerkrankung zu dokumentieren.“

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NRW weite Schließung der Schulen ab Montag, 16.03.2020
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer
Homepage über den aktuellen Stand.

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Liebe Eltern,

ab dem 11.05.20 beginnt der Schulunterricht für alle Jahrgänge im rollierenden System. An welchem Tag, zu welcher Zeit und in welchem Raum Ihr Kind Unterricht hat und welche Regeln es gibt, wird Ihnen in den nächsten Tagen durch einen Elternbrief der Schulleitung und durch  die Klassenlehrer/innen mitgeteilt.

Wir freuen uns alle sehr auf die Kinder und hoffen, dass alle gesund und munter den Weg in die Schule finden!

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Regeln für die ersten Schultage der Viertklässler

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Sicherlich haben Sie die Nachrichten am Donnerstag, den 30. April verfolgt. Dort hieß es, dass die Schulen für die Viertklässler ab dem 07. Mai (Donnerstag) öffnen und dass ab dem 11. Mai (Montag) in einem so genannten „rollierenden“ System die Jahrgänge 1-3 auch wieder tageweise Unterricht erhalten.

Noch am gleichen Abend relativierte Herr Laschet die offizielle Schulmail des Ministeriums und verwies darauf, dass eine endgültige Regelung erst am 06. Mai mit der Bundesregierung besprochen werde.

Wie genau es dann ab dem 11. Mai mit den Jahrgängen 1-3 weitergeht können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich sagen. Mit einer rechtskräftigen Aussage rechnen wir frühestens am 07. Mai.

Sicher ist nur, dass die 4. Klassen am 07. und 08. Mai zur Schule kommen werden. Es wird jedoch nicht im kompletten Klassenverband unterrichtet, sondern in Lerngruppen von 8 Kindern pro Klasse pro Tag. Nur so kann der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In welcher Gruppe ihr Kind ist und an welchem Tag es entsprechend zur Schule kommen soll, wird Ihnen von den KlassenlehrerInnen mitgeteilt.

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Hinweis zur Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Polifka befindet sich wie gewohnt im Dienst und ist sowohl telefonisch als auch per Mail in der Regel von
08:00 bis 16:30 Uhr
zu erreichen.
Handy: 0151-62820932,
E-Mail: d.polifka@dueren.de

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Elternbrief der Ministerin 
für Schule und Bildung
(PDF-Datei)

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Seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW eine sogenannte Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Sicherlich ist die Möglichkeit der Betreuung eine große Erleichterung für viele berufstätige Eltern. Ich möchte allerdings an dieser Stelle an Sie appellieren, das Angebot nur im äußersten Notfall anzunehmen. Denken Sie bitte auch hier an Infektionsschutz!
Je mehr Kinder in der Schule sind, desto größer ist die Gefahr der Ansteckung, auch für die Kolleginnen und Kollegen.

Gerne können Sie sich weiterhin bei Fragen oder im Fall einer Anmeldung für die Notbetreuungsgruppe per Mail unter mail@nikolaus-schule.de mit mir in Verbindung setzen.

Antrag auf Notbetreuung: Antrag-auf-Notbetreuung-Nikolaus (Word Datei) oder Antrag-auf-Notbetreuung-Nikolaus  (PDF)

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Liebe Eltern,

wie Sie sich vermutlich schon denken konnten, findet die OGS-Ferienbetreuung nicht statt! Die entstandenen Kosten werden Ihnen erstattet.

Ihr OGS-Team der Nikolaus-Schule

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Liebe Eltern,
Ihre Kinder haben alle Arbeitsmaterial erhalten. Für den Fall, dass Sie aber noch mehr benötigen oder Sie bestimmte Themen mit Ihrem Kind vertiefen möchten, hat der Mildenberger Verlag freundlicher Weise Notfall-Pakete zusammengestellt, die Sie ausdrucken können.

Mathematik und Deutsch Klasse 1/2 und 3/4
Mathematik und Deutsch Klasse 1-4 (nach Jahrgang getrennt)
Online-Lernspiele (Mathematik und Deutsch)

Zudem bietet Alba Berlin jeden Tag eine Online-Sportstunde für Kinder an. Mehr Informationen und den Link zu den Videos erfahren Sie hier: Sportstunde

„Drache Kokosnuss“-Erfinder Ingo Siegner liest regelmäßig auf HAZ.de für Kinder

Labbè bietet kostenlos PFDs mit Kunstprojekten und Projekte für andere Fächer an.

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien die kommende Zeit gut überstehen. Bleiben Sie alle gesund!

Ihr Team der Nikolaus-Schule

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Neuigkeiten zur Fahrrad-Ausbildung der Klasse 4!
(der Link öffnet ein neues Fenster)

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Liebe Eltern,
für die Verteilung von Unterrichtsmaterial sowie für die Zusendung weiterer Informationen, natürlich auch für Fragen Ihrerseits möchten wir klassenbezogene Email-Verteiler erstellen. Wenn Sie in diese Verteiler aufgenommen werden wollen, schreiben Sie eine Email an die bekannte Adresse mail@nikolaus-schule.de . In diese Mail schreiben Sie den Namen des Kindes und die entsprechende Klasse. Ihre Email Adresse wird vertraulich behandelt, keiner außerhalb des Kollegiums sieht oder erhält Ihre Adresse.

Mit freundlichen Grüßen
U. Dreyhaupt

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Informationen zur Schulschließung
Laut der Informationen durch das Land NRW erfolgt Betreuung für Kinder, deren (beide) Elternteile oder entsprechende Alleinerziehende in folgenden Berufen beschäftigt sind: Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln. Weiter für Berufstätige, die in den Bereichen der öffentlichen Ordnung, oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten. Ich bitte alle Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder über den Dienstag hinaus brauchen, sich per Email (mail@nikolaus-schule.de ) bis spätestens Montag (10 Uhr) bei uns zu melden.

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Der in der kommenden Woche (16.03. – 20.03.2020) geplante Elternsprechtag an der Nikolaus-Schule wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wer dringenden Gesprächsbedarf hat, soll sich bitte ebenfalls per Email (mail@nikolaus-schule.debis spätestens Montag (10 Uhr) bei uns melden.

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(Übergangsregelung bis zum 18.03.2020)

Auszug aus der Email des Ministeriums vom 13.03.2020:

„1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht. […]

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. […]

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah. (folgt sobald verfügbar)[…]“

Ihre Kinder sollten Material von den Lehrerinnen und Lehrern erhalten haben. Üben Sie mit Ihrem Kind bisher durchgenommene Themen und üben Sie Lesen.